Bye, bye Einweg. Hallo Mehrweg!
Wir machen dich fit für 2023!
Wer sagt, dass Mehrweg nicht spannend, umweltschonend und gleichzeitig auch enorm attraktiv sein kann? Es kommt auf den Blickwinkel an, denn die neue Mehrwegangebotspflicht bringt reichlich Benefits mit, statt nur neuer Auflagen. Egal, ob für Individual- und Systemgastronomie oder Gemeinschaftsverpflegung: mit dem richtigen Mehrwegsystem gehört die Zukunft dir!
Kurz und knapp - das musst du wissen:
- Ab dem 01. Januar 2023 gilt § 33 VerpackG: Gastronomiebetriebe müssen für ihren Außer-Haus-Verkauf mindestens eine Mehrwegalternative anbieten.
- Grund sind die rund 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Take-away, die allein in Deutschland täglich anfallen.
- Mehrwegbehälter dürfen dabei nicht mehr kosten als Einwegbehältnisse. Lediglich Pfand ist rechtens und muss bei Rückgabe durch Kunden erstattet werden.
- Betriebe mit mehr als 80 m2 Verkaufsfläche und mehr als fünf Angestellten müssen To-Go-Alternativen anbieten.
- Bei Verstößen können Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 € anfallen.
Mehr Infos zu euren Möglichkeiten und wie wir euch mit unserem Sortiment dabei weiterhelfen können, findest du in unserem Mehrwegflyer!
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